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BGH, 02.06.1959 - 1 StR 132/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus BGH, 02.06.1959 - 1 StR 132/59
Ein Zuwarten mit Vollstreckungsmaßnahmen bedeutet ebenso wie eine Stundung aber nur dann einen Vermögensschaden, wenn dadurch die Forderung an Wert verliert (vgl. BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51].
- BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Abgrenzung zwischen Finanzwechseln und Warenwechseln - Weitergabe von Wechseln an …
Zur Beurteilung der Frage, ob das Vermögen der Lieferanten und Bauhandwerker in seinem wirtschaftlichen Wert vermindert worden ist, bedarf es daher weiterer Feststellungen (vgl. auch BGHSt 1, 262, 264 [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51], sowie Urteil des BGH vom 2. Juni 1959 - 1 StR 132/59 - S. 4). - BGH, 09.06.1959 - 1 StR 188/59
Rechtsmittel
Der Senat hat diese Frage in seinem Urteil vom 2. Juni 1959 (1 StR 132/59) verneint.